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10. Mai 2016

Baselland darf sich nicht ins Bildungs-Abseits stellen

Am 5. Juni wird das Baselbieter Stimmvolk über einige wegweisende Vorlagen aus dem Bildungsbereich abstimmen. Die Handelskammer beider Basel setzt sich ein für den Lehrplan 21, für Sammelfächer und für eine starke Universität Basel.

 

  

 

Im Hinblick auf die Abstimmungen im Kanton Basel-Landschaft am 5. Juni engagiert sich die Handelskammer beider Basel für den Lehrplan 21 und für den Erhalt von Sammelfächern. Mit der Annahme der zwei Initiativen besteht die Gefahr, dass Baselland ins Bildungs-Chaos gerät und ein Signal an die Schweiz aussendet, das negative Auswirkungen auf die Schweizerische Bildungslandschaft und damit die Zukunft unserer Jugend hat.

 

Auch wenn die kantonale Hoheit auf der Volksschulstufe explizit anerkannt wird, muss die Schullandschaft in der Schweiz den hohen Anforderungen des Arbeitsmarktes und der gesteigerten Mobilität der Bevölkerung Rechnung tragen. Klare und einheitliche Ziele und Strukturen in der Volksschule erleichtern den Unternehmen, die erworbenen Kenntnisse der Absolventinnen und Absolventen korrekt einzuschätzen, und unterstützen Familien mit schulpflichtigen Kindern bei ihrem Umzug in einen anderen Kanton. Der Landrat ist nicht das richtige Gremium, um über die Einführung des Lehrplans 21 zu entscheiden. Lehrpläne eignen sich grundsätzlich nicht für politische Debatten. Die Anforderungen an die Schule sind zu vielfältig, als dass im Landrat ein überzeugender Konsens gefunden werden kann.

 

Auch das Festschreiben der einzelnen Fächer auf Gesetzesstufe ist unsinnig und bedeutet einen Rückschritt. Ein neues Fach kann nur schwer eingeführt werden. Mit der geltenden Lösung können Sammelfächer eingeführt werden, sie müssen aber nicht. Die Schulen verlieren bei einem Ja an Flexibilität und Planungssicherheit, und den Schülern bleiben moderne Unterrichtsformen, die sie gut auf die Arbeitswelt vorbereiten, verwehrt.

 

Verzicht auf 80 Millionen Franken ist Unsinn

Am 5. Juni 2016 entscheidet das Baselbieter Stimmvolk zudem über die Umsetzung der Pensionskassengesetz-Reform beim Vorsorgewerk der Universität Basel. Die Handelskammer engagiert sich im Komitee «JA zu unserer Universität» für die Reform und für eine lösungsorientierte Partnerschaft zwischen Basel-Stadt und Basel-Landschaft. Am 23. Oktober 2015 haben die Regierungen der beiden Trägerkantone die erfreuliche Vereinbarung abgeschlossen, wonach der Kanton Basel-Stadt in den Jahren 2016 – 2019 jährlich einen Entlastungsbeitrag von 20 Millionen Franken an den Kanton Basel-Landschaft leistet und sich der Kanton Basel-Landschaft unter anderem verpflichtet, den Universitätsvertrag ungekündigt, das heisst bis mindestens 2019, weiterzuführen. Voraussetzung für diesen Entlastungsbeitrag bildet die Umsetzung vorher beschlossener partnerschaftlicher Vorlagen, von denen nun diejenige der Pensionskassengelder von der SVP mit einem Referendum bekämpft wird. Das Referendum bedeutet für die Finanzen des Kantons Basel-Landschaft: Ohne den Anteil von Basel-Landschaft in Höhe von 15 Millionen Franken für die Pensionskasse der Universität Basel, fielen 80 Millionen Franken von Basel-Stadt an Basel-Landschaft weg. Baselland verliert damit per Saldo 65 Millionen Franken.

 

Weitere Infos

Interview mit Dr. Franz A. Saladin, Direktor der Handelskammer beider Basel, in der bz vom 30. April 2016

Parolen der Handelskammer beider Basel, Abstimmungen vom 5. Juni 2016

www.prouni.ch

www.bildungs-chaos-nein.ch

 

Deborah Strub
Bereichsleiterin Life Sciences
[email protected]
T +41 61 270 60 76

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